25.09.2025

Barrierefreiheit als Zukunftsthema im digitalen Lernen

Gastbeitrag der M.I.T e-Solutions

Gastartikel: Frau tippt auf einer Braille-Tastatur

Seit über fünf Jahrzehnten prägt M.I.T e-Solutions die digitale Bildungslandschaft und begleitet Unternehmen und Institutionen bei der Entwicklung moderner Lernangebote. Ein zentrales Thema, das in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnt, ist die Barrierefreiheit: Spätestens mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 müssen auch privatwirtschaftliche Unternehmen die Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der WCAG erfüllen.

Diese gesetzlichen Vorgaben stellen Organisationen vor neue Herausforderungen, bieten aber auch Chancen. Barrierefreiheit steht nicht nur für technische Konformität, sondern für Teilhabe, Vielfalt und Zukunftsfähigkeit. Digitale Lernangebote, die für alle zugänglich sind, steigern Akzeptanz, Motivation und Lernerfolg. Dazu gehören vollständig tastaturbedienbare Oberflächen, skalierbare Schriftgrößen, klare Kontraste, Untertitel und Transkripte für Videos sowie eine hohe Kompatibilität mit Screenreadern und mobilen Endgeräten.

Wie sich dies in der Praxis umsetzen lässt, zeigt ein Projekt der Fortbildungsakademie des Ministeriums des Innern NRW (FAH). Ziel war es, die interkulturelle Kompetenz von Verwaltungsmitarbeitenden zu stärken. Ausgehend vom Fachinput der FAH entwickelte M.I.T ein fünf Module umfassendes E-Learning-Programm mit ergänzenden Erklärvideos. Neben inhaltlicher Qualität legte das Projekt besonderen Wert auf Barrierefreiheit – umgesetzt mit dem eigenen Autorentool WBTplus. Das Ergebnis überzeugte nicht nur die Teilnehmenden, sondern wurde auch mit dem Comenius EduMedia-Siegel ausgezeichnet.

Auch Standard-E-Learning-Kurse müssen künftig barrierefrei sein. Daher wird die LONA-Kursbibliothek mit mehr als 250 digitalen Weiterbildungsmodulen sukzessive entsprechend überarbeitet. Bereits jetzt sind die Compliance-Kurse vollständig barrierefrei und mobil nutzbar. Dazu zählt auch ein aktueller Kurs zum EU AI Act, der Unternehmen praxisnah zeigt, wie sie ihre KI-Systeme gesetzeskonform einordnen und anwenden.

Barrierefreiheit im digitalen Lernen ist ein kontinuierlicher Prozess und sollte strategisch angegangen werden. Unternehmen, die ihre Lernangebote inklusiv gestalten, sichern nicht nur ihre rechtliche Konformität, sondern investieren in nachhaltige Weiterbildungskonzepte. Das erfordert Expertise, strukturierte Konzepte und ein Bewusstsein dafür, dass digitale Bildung nur dann zukunftsfähig ist, wenn sie für alle zugänglich ist.

Weitere Informationen unter: https://www.mit.de/webinar/von-der-pflicht-zur-praxis/